Instrumententafel-Übersicht

Linkslenker-Fahrzeuge
Linkslenker-Fahrzeuge

Rechtslenker-Fahrzeuge
Rechtslenker-Fahrzeuge

A Luftausströmer Siehe Belüftungsdüsen.

B Blinkleuchten Siehe Blinkleuchten. Fernlicht Siehe Bedienen der Beleuchtung. Siehe Sprachsteuerung. Siehe Bordcomputer.

C Kombiinstrument Siehe Anzeigen. Siehe Warnleuchten und Anzeigen.

D Starttaste Siehe Schlüsselloses Startsystem.

E Scheibenwischerhebel Siehe Wisch-/Waschanlage.

F Multifunktionsanzeige.

G Audiogerät Siehe Übersicht - Audiogerät.

H Taste – Türschloss Siehe Ver- und Entriegeln.

I Schalter – Warnblinkanlage Siehe Warnblinkleuchten.

J Klimaanlage Siehe Klimaanlage.

K Kartenhalter oder Warnleuchte bzw. Schalter der Einparkhilfe. Siehe Einparkhilfe.

L Kartenhalter oder Warnleuchte für Deaktivierung des Beifahrerairbags. Siehe Beifahrer-Airbag abschalten.

M Start-Stoppautomatikschalter. Siehe Verwenden von start-stop.

N Lenkzündschloss
O Geschwindigkeitsregelung Siehe Verwenden der Geschwindigkeitsregelung.

P Hupe
Q Lenkradverstellung Siehe Einstellen des Lenkrads.

R Knie-Airbag (Fahrerseite). Siehe Funktionsbeschreibung.

S Audiosystem Siehe Bedienung des Audiosystems.

T Entriegelungshebel – Motorhaube Siehe Öffnen und Schließen der Motorhaube.

U Lichtschalter Siehe Bedienen der Beleuchtung. Nebelscheinwerfer Siehe Nebelscheinwerfer. Nebelschlussleuchte Siehe Nebelschlussleuchten.

    Siehe auch:

    Verkehrsdurchsagen einschalten
    Um Verkehrsmeldungen empfangen zu können, müssen Sie die Taste TA drücken. Dadurch erscheint die Anzeige TA-D oder TA-L auf dem Display und bestätigt, dass die Funktion aktivie ...

    Aktivieren des Beifahrerairbags
    ACHTUNG Stellen Sie sicher, dass der Beifahrerairbag aktiviert ist, wenn Sie auf dem Beifahrersitz kein Kinderrückhaltesystem verwenden. Drehen Sie den Schalter in Stellung B. ...

    Angemeldetes Telefon abmelden
    Angemeldete Telefone können jederzeit aus dem System gelöscht werden, solange kein Telefongespräch geführt wird. 1. Drücken Sie am Audiogerät die Taste PHONE. 2. W&a ...