Verwenden von Überbrückungskabeln
ACHTUNG
Keinesfalls Kraftstoffleitungen,
Kipphebeldeckel oder
Ansaugkrümmer als Massepunkte
verwenden.
VORSICHT
Es dürfen ausschließlich Batterien
gleicher Nennspannung verbunden
werden.
Es dürfen ausschließlich Starthilfekabel mit isolierten Klemmen und ausreichendem Querschnitt verwendet werden.
Batterie nicht vom Bordnetz trennen.
Starthilfekabel anschließen
A Leere Fahrzeugbatterie
B Batterie des Starthilfe leistenden Fahrzeugs
C Plus-Verbindungskabel
D Minus-Verbindungskabel
1. Fahrzeuge so stellen, dass sie sich nicht berühren.
2. Motor und alle Stromverbraucher abschalten.
3. Pluspol (+) des Fahrzeugs B mit dem Pluspol (+) des Fahrzeugs A verbinden (Kabel C).
4. Minuspol (-) des Fahrzeugs B mit dem Masseanschluss des Fahrzeugs A verbinden (Kabel D). Siehe Batterie-Anschlusspunkte.
VORSICHT
Kabel nicht an den Minuspol (–)
der entladenen Batterie
anschließen.
Sicherstellen, dass die Kabel ausreichend Abstand zu sich bewegenden Teilen und Komponenten des Kraftstoffsystems aufweisen.
Motor starten
1. Motor des Fahrzeugs B mit leicht erhöhter Drehzahl drehen lassen.
2. Motor des Fahrzeugs A starten.
3. Motoren der beiden Fahrzeuge mit angeschlossenen Starthilfekabeln mindestens drei Minuten laufen lassen.
VORSICHT
Vor dem Abklemmen der
Starthilfekabel nicht die Scheinwerfer
einschalten. Die Glühlampen können
durch eine Überspannung durchbrennen.
Starthilfekabel in umgekehrter Reihenfolge abklemmen.
Siehe auch:
Bodenmatten
ACHTUNG
Stellen Sie bei der Verwendung von
Fußmatten immer sicher, dass die
Fußmatte mit den entsprechenden
Elementen fixiert und positioniert ist, damit
die Betätigung der Peda ...
Direktbefehle
Durch Direktbefehle können Sie bestimmte
Fahrzeugfunktionen steuern, ohne dazu
der Menüstruktur folgen zu müssen. Diese
sind:
• Telefon: NAMEN WÄHLEN, NUMMER
WÄHLEN und ...
Leuchtweitenregulierung
Leuchtweitenregulierung
A Erhöhte Leuchtweite der Scheinwerfer
B Verringerte Leuchtweite der Scheinwerfer
Die Leuchtweite lässt sich je nach
Fahrzeugbeladung einstellen.
Leuchtweitene ...
