Verwenden von Überbrückungskabeln
ACHTUNG
Keinesfalls Kraftstoffleitungen,
Kipphebeldeckel oder
Ansaugkrümmer als Massepunkte
verwenden.
VORSICHT
Es dürfen ausschließlich Batterien
gleicher Nennspannung verbunden
werden.
Es dürfen ausschließlich Starthilfekabel mit isolierten Klemmen und ausreichendem Querschnitt verwendet werden.
Batterie nicht vom Bordnetz trennen.
Starthilfekabel anschließen
A Leere Fahrzeugbatterie
B Batterie des Starthilfe leistenden Fahrzeugs
C Plus-Verbindungskabel
D Minus-Verbindungskabel
1. Fahrzeuge so stellen, dass sie sich nicht berühren.
2. Motor und alle Stromverbraucher abschalten.
3. Pluspol (+) des Fahrzeugs B mit dem Pluspol (+) des Fahrzeugs A verbinden (Kabel C).
4. Minuspol (-) des Fahrzeugs B mit dem Masseanschluss des Fahrzeugs A verbinden (Kabel D). Siehe Batterie-Anschlusspunkte.
VORSICHT
Kabel nicht an den Minuspol (–)
der entladenen Batterie
anschließen.
Sicherstellen, dass die Kabel ausreichend Abstand zu sich bewegenden Teilen und Komponenten des Kraftstoffsystems aufweisen.
Motor starten
1. Motor des Fahrzeugs B mit leicht erhöhter Drehzahl drehen lassen.
2. Motor des Fahrzeugs A starten.
3. Motoren der beiden Fahrzeuge mit angeschlossenen Starthilfekabeln mindestens drei Minuten laufen lassen.
VORSICHT
Vor dem Abklemmen der
Starthilfekabel nicht die Scheinwerfer
einschalten. Die Glühlampen können
durch eine Überspannung durchbrennen.
Starthilfekabel in umgekehrter Reihenfolge abklemmen.
Siehe auch:
Reifen-Reparaturkit verwenden
WARNUNGEN
Druckluft kann explosiv oder als
Treibstoff wirken.
Lassen Sie den Reifen-Reparaturkit
während der Verwendung nie
unbeaufsichtigt.
VORSICHT
Betreiben Sie den Kompressor nicht
...
Anhänge
Typengenehmigungen
HINWEIS: FCC/INDUSTRY
CANADA
Dieses Gerät entspricht Abschnitt 15 der
FCC-Vorschriften. Der Betrieb unterliegt
den folgenden beiden Bedingungen: (1)
vom Gerät gehen ...
Kraftstoffverbrauch
Die Angaben zu CO2-Emissionen und dem
Kraftstoffverbrauch basieren auf
Laborprüfungen entsprechend der
EEC-Direktive 80/1268/EEC und in der
Folge durchgeführten Änderungen an
diese ...