Anschließen eines externen Geräts - Fahrzeuge ausgestattet mit Bluetooth
Anschließen eines Bluetooth- Audiogeräts
VORSICHT
Da es verschiedene Standards gibt,
können Hersteller eine Reihe von
Profilen in ihre Bluetooth-Geräte
integrieren. Dies kann zu
Kompatibilitätsproblemen zwischen
Bluetooth-Gerät und System führen, so
dass in einigen Fällen eine
Beeinträchtigung der Systemfunktion
auftreten kann. Um dies zu vermeiden,
dürfen nur empfohlene Geräte verwendet
werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.ford-mobile-connectivity.com.
Verbinden des Geräts
Um das Gerät mit dem System zu verbinden, gehen Sie wie bei der Verbindung von Bluetooth-Mobiltelefonen vor. Siehe Bluetooth –Einrichtung.
Bedienen des Geräts
Beachte: Die Suchlauf-Tasten und Dateiinformationen sind nur bei bestimmten Telefonen und Geräten verfügbar.
Wählen Sie Bluetooth-Audio als aktive Quelle aus.
1. AUX auswählen.
2. Wählen Sie mit der nach oben bzw.
unten gerichteten Pfeiltaste die gewünschte Funktion.
3. Drücken Sie auf OK.
Titel können durch Betätigen der Lenkradschalter oder direkt über die Bedienelemente des Audiogeräts angewählt werden.
Audiosystem-Bedienung
Um Titel rückwärts oder vorwärts zu überspringen, drücken Sie die Taste Suchlauf aufwärts/abwärts.
Für den schnellen Rücklauf oder Vorlauf des Titels halten Sie die entsprechende Suchlauf-Taste gedrückt.
Mit der Taste INFO oder Funktionstaste 4
rufen Sie folgende Informationen im
Display auf:
• Titel
• Künstler
• Album
• Dateiname
Siehe auch:
Technische Daten
Radmuttern-Anzugsdrehmoment
Reifendrücke (bei kalten Reifen)
Bis 80 km/h
Reifenluftdrücke
bis 160 km/h
Reifenluftdrücke
Dauergeschwindigkeiten über 160 km/h
Reif ...
Sicherheit
Eines unserer bislang sichersten Autos
Bereits bei unseren ersten, eigenen Sicherheitstests erzielte der Ford B-MAX herausragende Ergebnisse. Wir sind zuversichtlich, dass das Serienmodell nun auch ...
Allgemeine Informationen
VORSICHT
Ausschließlich Räder und Reifen der
zugelassenen Größen verwenden.
Andernfalls kann das Fahrzeug
beschädigt werden und die allgemeine
Betriebserlaubnis erl&ou ...