Bestätigung des Verriegelns und Entriegelns
Beim Entriegeln der Türen blinken die Blinkleuchten einmal.
Beim Verriegeln der Türen blinken die Blinkleuchten zweimal.
Beachte: Die Blinkleuchten blinken zweimal, sobald die Zentralverriegelung aktiviert wird. Sie blinken nicht nochmals, wenn durch nochmaliges Drücken der Verriegelungstaste der Fernbedienung oder nochmaliges Drehen des Schlüssels die Doppelverriegelung aktiviert wird.
Siehe auch:
Kopfstützen
WARNUNGEN
Stellen Sie die hintere Kopfstütze
nach oben, wenn der Rücksitz
besetzt ist.
Bei Verwendung der Vordersitze
dürfen die Kopfstützen nicht entfernt
werden.
Einstell ...
Anhebepunkte
VORSICHT
Benutzen Sie nur die angegebenen
Hebepunkte. Durch das Anheben an
anderen Stellen können Schäden an
Karosserie, Lenkung, Radaufhängung,
Motor, Bremssystem oder
Kraftstof ...
Bluetooth –Einrichtung
Bevor die Bedienung Ihres Mobiltelefons
über das Fahrzeug möglich ist, muss das
Telefon am Telefonsystem des Fahrzeugs
angemeldet werden.
Telefonhandhabung
Im Fahrzeugsystem können ...
