Bestätigung des Verriegelns und Entriegelns

Beim Entriegeln der Türen blinken die Blinkleuchten einmal.

Beim Verriegeln der Türen blinken die Blinkleuchten zweimal.

Beachte: Die Blinkleuchten blinken zweimal, sobald die Zentralverriegelung aktiviert wird. Sie blinken nicht nochmals, wenn durch nochmaliges Drücken der Verriegelungstaste der Fernbedienung oder nochmaliges Drehen des Schlüssels die Doppelverriegelung aktiviert wird.

    Siehe auch:

    Kopfstützen
    WARNUNGEN Stellen Sie die hintere Kopfstütze nach oben, wenn der Rücksitz besetzt ist. Bei Verwendung der Vordersitze dürfen die Kopfstützen nicht entfernt werden. Einstell ...

    Anhebepunkte
    VORSICHT Benutzen Sie nur die angegebenen Hebepunkte. Durch das Anheben an anderen Stellen können Schäden an Karosserie, Lenkung, Radaufhängung, Motor, Bremssystem oder Kraftstof ...

    Bluetooth –Einrichtung
    Bevor die Bedienung Ihres Mobiltelefons über das Fahrzeug möglich ist, muss das Telefon am Telefonsystem des Fahrzeugs angemeldet werden. Telefonhandhabung Im Fahrzeugsystem können ...