Anhängerbetrieb
WARNUNGEN
Nicht schneller als 100 km/h fahren.
Der Druck der hinteren Reifen muss um 0,2 bar (3 psi) über Spezifikation angehoben werden. Siehe Technische Daten.
Das auf dem Typenschild angegebene höchstzulässige Zuggesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Siehe Fahrzeug-Identifikationsschild.
ECOnetic-Fahrzeuge sind nicht für den Anhängerbetrieb zugelassen.
VORSICHT
Überschreiten Sie die maximal
zulässige Stützlast, d. h. das auf den
Kugelkopf wirkende vertikale Gewicht
von 50 kg (110 Pfund) nicht.
Das elektrische System ist nicht für Anhänger mit mehr als einer Nebelschlussleuchte ausgelegt.
Beachte: Der Anbau einer Anhängerkupplung ist nicht bei allen Fahrzeugen möglich bzw. zulässig. Fragen Sie dazu zuerst Ihren Händler.
Ladung bzw. Last möglichst tief und möglichst nah im Bereich der Achse(n) platzieren. Bei Anhängerbetrieb mit einem unbeladenen Fahrzeug muss die Ladung bzw. Last möglichst im vorderen Bereich des Anhängers unter Einhaltung der maximalen Stützlast platziert werden, da hierdurch die beste Stabilität gewährleistet ist.
Die Stabilität des Gespanns ist stark von der Qualität des Anhängers abhängig.
In Höhenlagen über 1000 Meter sinkt das angegebene maximal zulässige Zuggesamtgewicht je 1000 Höhenmeter um 10 Prozent.
Steilstrecken
ACHTUNG
Die Auflaufbremse eines Anhängers
ist nicht durch das
Antiblockiersystem geregelt.
Vor einer starken Gefällstrecke einen Gang herunterschalten.
Siehe auch:
Verriegeln und Entriegeln der
Türen von innen
Fahrertür
A Alle Türen verriegeln
B Alle Türen entriegeln
Fahrgasttüren vorn und hinten
Drücken Sie zur einzelnen Verriegelung der
Fahrgasttüren vorn und hin ...
Codierte Schlüssel
Beachte: Schlüssel nicht durch
Metallgegenstände abschirmen. Dadurch
kann verhindert werden, dass der Empfänger
den Schlüssel als gültigen Schlüssel
erkennt.
Beachte ...
Übersicht - Audiogerät
6000CD
A Auswahl CD. Siehe CD-Spieler.
B CD-Schlitz. Siehe CDs laden.
C CD-Auswurf. Siehe CDs auswerfen.
D EIN, AUS und Lautstärkeregelung Siehe Ein/Aus-Taste.
E Frequenzbandwahl. Siehe ...
